
Wann ist die Abgasuntersuchung fällig? |
Die Abgasuntersuchung (AU) dient dazu, sicherzustellen, dass die Emissionswerte deines Fahrzeugs die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
Seit 2010 ist sie fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und muss daher alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Neuwagen wird die erste AU jedoch erst nach drei Jahren erforderlich.
Die Abgaswerte können auch vorab in der Fachwerkstatt überprüft werden.
Vereinbare gerne deinen Termin, um weiterhin vorschriftsgemäß aufs Gaspedal drücken zu können. Bildquelle: Unsplash |
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
Raiffeisenstraße 1
21762 Otterndorf
Montag bis Freitag
09:00 - 17:30 Uhr
Samstag
nach Vereinbarung
Montag bis Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 15:45 Uhr
Montag bis Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 - 15:45 Uhr
Montag bis Freitag
07:30 - 17:00 Uhr
Gerne können Sie uns auch über WhatsApp kontaktieren unter 04751-2004
© konjunkturmotor.de 2026